Einleitung

Diese Seite entstand innerhalb eines Projektes in Zusammenarbeit zwischen zwei Studierenden der ZHAW und der
Praxis Prodimus. Die Inhalte stammen aus den Erkenntnissen der mit dem Projekt kombinierten Bachelorarbeit und wurden auf die Bedürfnisse der Praxis zugeschnitten.

Kosten

Die Kosten für die Ergotherapie werden von der obligatorischen Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt (10% Selbstbehalt). Bei einer Kostengutsprache bei der SVA übernimmt die Sozialversicherung (IV) die Kosten vollumfänglich (kein Selbstbehalt). Bei einem Unfall deckt die Unfallsversicherung die Kosten vollumfänglich (kein Selbstbehalt).

Therapiedauer

Die Ergotherapie kann für 1x9, 2x9 oder 3x9 Einheiten pro Verordnung durch einen Arzt verordnet werden. Die Termine finden in der Regel 1-2 Mal wöchentlich statt und dauern zwischen 60-120 Minuten. Vor Ablauf der Verordnung wird gemeinsam evaluiert, ob weitere Einheiten notwendig sind und gegebenenfalls eine neue Verordnung ausgestellt. Wurden die Ziele bereits vorher erreicht, kann eine Therapie auch früher beendet werden, ohne alle verordneten Einheiten zu brauchen. 

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